Die korrigierten Baueingabepläne sind bei der Gemeinde Aßling abgegeben.
Um die Abstandsfächen einzuhalten wurde das gesamte Gebäude um 1,5 m nach Westen verschoben. Mit Hinweis auf das Bodengutachten ist beantragt, aufgrund des nicht sickerfähigen Bodens das Abwasser doch in den Kanal leiten zu dürfen.