Der geänderte Bauantrag wurde ein zweites Mal dem Gemeinderat vorgelegt.
Ergebnis:
Die Verschiebung nach Westen wurde ohne Gegenstimme genehmigt.
Das Einleiten des Abwassers in den Kanal wurde abgelehnt. Begründung: das sei vom Wasseramt so vorgeschrieben.
Jetzt geht der Antrag zum Landratsamt.